Zum Inhalt springen
Gleitschirm-Onlinemagazin

Gleitschirm-Onlinemagazin

Papillon Flugwetterprognose • Paragliding-News und Specials

Gleitschirm-Onlinemagazin
  • Start
  • Aktuelle Fliegermail
  • Papillon Paragliding
  • Gleitschirm Direkt
  • PARASTORE

Jahrgang 2019

zurück zur Übersicht…

Papillon Paragliding

Flieger-Sondermail
01.04.2019

Papillon • Wasserkuppe • Sauerland • Lüsen • Stubai • Ruhpolding • Motor • Reisen • Shop
Fliegermail
"Da hätte man schon früher draufkommen können…" | Sondermail online lesen…
Info-Update zur FLARM©-Pflicht auf der Wasserkuppe: Fachkommission empfiehlt Nutzung der vorhandenen Infrastruktur

Lieber Flugsportfreund,

mit dieser Flieger-Sondermail möchten wir dich über den aktuellen Stand zum Thema "FLARM©- Pflicht für Flugsportler" informieren und bitten um Kenntnisnahme.

See you UP in the sky,
Dein Papillon Team

Beispielbild
Beispielbild zivile Luftraumüberwachung

In einem Treffen des Regierungspräsidiums Hessen, dem Luftfahrt-Bundesamt und des DHV wurde das Thema FLARM-Pflicht für Gleitschirmflieger auf der Wasserkuppe jetzt auch nochmal auf höherer Ebene diskutiert.

Eine vom RP Hessen beauftragte Fachkommission hatte sich mit der technischen Umsetzung befasst. Die Machbarkeitsstudie hat nun ergeben, dass das weltweit eingesetzte Kollisionswarnsystem FLARM© für den Langsamflugbereich nur bedingt praktikabel ist.

Die Experten stellten jetzt eine Lösung vor, wie der Luftraum über der Wasserkuppe auch ohne Funk und FLARM© effektiv überwacht werden kann.

Zu diesem Zweck soll die Radarkuppel auf Hessens höchstem Berg nun mit einem Primär-Radargerät ausgestattet werden.

Dieses analysiert die unmittelbaren Echos zuvor ausgestrahlter Hochfrequenzimpulse und gibt die Daten an den Zentralserver einer noch zu installierenden FANET-Ad-Hoc-Netzwerk-Infrastruktur weiter.

Radar
Experte bestätigt: Die im Radom verbaute Technologie kann problemlos auch zur zivilen Luftraumüberwachung umgerüstet werden.

Diese Lösung bietet nach Ansicht der Fachkommission gleich mehrere Vorteile:

So stehen alle Bewegungsdaten im Luftraum jederzeit in Echtzeit zur Verfügung. Eine Ausstattung der Pilotinnen und Piloten mit speziellen Transpondern wäre so überflüssig; das sowieso schon vorhandene Radom würde endlich wieder seinen eigentlichen Zweck erfüllen. Und für Flugsportler entfallen die Anschaffungskosten für zusätzliche Flugelektronik.

Einziger Wermutstropfen: Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt Flugsportlern bei längeren Flügen im Bereich der Radaranlage das Tragen einer Bleiweste, um Strahlenschäden vorzubeugen.

Die Behörde verweist dazu auf die Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) – § 2 Hochfrequenzanlagen.

"Das Gewicht der Bleischürze sollten Piloten bei der Wahl ihrer Schirmgröße berücksichtigen", rät Jens Salomon von GLEITSCHIRM DIREKT. "Wir sind gerade dabei, flugsporttaugliche Schutzwesten ins Sortiment aufzunehmen."

Bis zur Umsetzung dieser eigentlich so nahe liegenden Lösung bleibt es auf der Wasserkuppe bei der ab sofort geltenden FLARM©- und Funkpflicht für Flugsportler.

Wir informieren zeitnah über die weitere Entwicklung.

See you UP in the sky!

Folge uns

Papillon Paragliding Papillon auf Facebook
Papillon Paragliding bei Youtube Papillon auf Youtube
Papillon Paragliding Twitter Papillon bei Twitter
Papillon bei Google+

Papillon auf Google+

Papillon bei Pinterest

Papillon auf Pinterest

Instagram

Papillon bei Instagram

Anschrift

Papillon Paragliding
Wasserkuppe 46
36129 Gersfeld


Impressum

Datenschutzerklärung

Kontakt

Tel: +49 (0) 6654 – 75 48
E-Mail: info@papillon.de
Web: www.papillon.de

Alle Preise inkl. MwSt. und in Euro,
Angebote freibleibend.
LY-Code: -225DU541

Bitte antworte nicht auf diese Mail, weil diese Adresse nur zum Newsletter-Versand verwendet wird. Du erreichst uns per Mail unter info@papillon.de
zurück zur Übersicht…

Archiv

Jahrgang 2023 Jahrgang 2022 Jahrgang 2021 Jahrgang 2020 Jahrgang 2019 Jahrgang 2018 Jahrgang 2017 Jahrgang 2016 Jahrgang 2015 Jahrgang 2014 Jahrgang 2013 Jahrgang 2012 Jahrgang 2011 Jahrgang 2010 Jahrgang 2009 Jahrgang 2008 Jahrgang 2007 Jahrgang 2006 Jahrgang 2005 Jahrgang 2004
Fliegermail bestellen

Papillon Fliegermail

Paragliding-Flugwetter-Prognose, Gleitschirm-News und Specials - jede Woche kostenlos in dein Postfach:

Papillon Paragliding Logo
GLEITSCHIRM-DIREKT.DE
PARASTORE.DE
FLUGSPORTVERSICHERUNGEN.DE

Kontakt

Papillon Paragliding
Wasserkuppe 46
36129 Gersfeld

+49 6654 7548
info@papillon.de

  • Facebook
  • Instagram
  • Google
  • YouTube

Papillon-Flugschulen

  • Papillon Wasserkuppe/Rhön
  • Papillon Elpe/Sauerland
  • Papillon Ruhpolding/Chiemgau
  • Papillon Lüsen/Südtirol
  • Alpen-Paragliding-Center Stubai
© 2023 Papillon Paragliding | Impressum | Cookie-Einstellungen | Datenschutz
  • Start
  • Aktuelle Fliegermail
Jahrgang 2023 Jahrgang 2022 Jahrgang 2021 Jahrgang 2020 Jahrgang 2019 Jahrgang 2018 Jahrgang 2017 Jahrgang 2016 Jahrgang 2015 Jahrgang 2014 Jahrgang 2013 Jahrgang 2012 Jahrgang 2011 Jahrgang 2010 Jahrgang 2009 Jahrgang 2008 Jahrgang 2007 Jahrgang 2006 Jahrgang 2005 Jahrgang 2004
Papillon Paragliding Logo Glider 20
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}